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Betreuung von Seeleuten

Betreuung von Seeleuten

Die Rechtskanzlei Legal Consulting - Mateusz Romowicz bietet ihren Kunden seit 2006 juristische Leistungen an. Von Anfang an sind diese Leistungen insbesondere auf die Rechtsberatung von Seeleuten und ihren Familien ausgerichtet.


Dank der Kenntnis der Besonderheit der Arbeit auf dem Meer und der im Seeverkehr herrschenden Bedingungen, sichert das Team der Kanzlei erfolgreich die rechtlichen Interessen von polnischen Seeleuten sowohl im In- als auch im Ausland.

Mateusz Romowicz - ist Rechtsberater mit einer langjährigen Erfahrung in der rechtlichen Betreuung von Seeleuten. Seine Erfahrung hat er insbesondere bei der Rechtsbetreuung von Seeleuten, die sich im Rechtsstreit mit Schiffseignern befanden, bei der Vertretung von Seeleuten vor Finanzbehörden, der Betreuung von Seeagenturen, Werften sowie Unternehmen aus dem Bereich des internationalen Transports und Handels gesammelt.


Die von der Kanzlei angebotenen Leistungen für Seeleute umfassen u.a.:


  • Angelegenheiten in Bezug auf die Besteuerung von Seeleuten;

  • Vertretung vor Steuerbehörden und Rentenanstalten in Polen und im Ausland;

  • Steuerabrechnung der Seeleute in Polen sowie deren Vertretung vor Finanzämtern;

  • Beratung und Vertretung hinsichtlich Entschädigungen (Entschädigungen für Seeleute);

  • Auftreten als Prozessbevollmächtigter des Seemannes im Arbeitsstreit mit Schiffseignern;

  • Vertretung in Familiensachen, im Falle, dass die Partei Seemann ist;


Die Kanzlei bietet zudem Familien von Seeleuten, die bei der Arbeit auf dem Schiff auf tragische Weise umgekommen sind, umfassende Rechtsbetreuung an. Zu diesen Leistungen gehören folgende Bereiche:

  • Erhalt einer Unfallentschädigung von einer privaten Versicherung des Seemanns, die in einer polnischen Versicherungsanstalt abgeschlossen wurde;  

  • Prüfung von Kreditunterlagen sowie, falls es die Vertrags - und Kreditversicherungs-Bedingungen zulassen, Tilgung des Kredits mit den aus der Todesfallversicherung ausgezahlten Mitteln im Falle eines Umfalls des Seemannes;

  • Betreuung bei Gerichtsverfahren hinsichtlich der Stellung von Anträgen auf Todeserklärung oder Totenbescheinigung, im Falle, dass keine Unterlagen vorhanden sind, die den Tod bestätigen oder beim Tod/Verschollenheit aus bisher unbekannten Gründen;   

  • Unterstützung bei der Beantragung einer polnischen Sterbeurkunde;

  • Betreuung bei Gerichtsverfahren hinsichtlich der Erteilung der Genehmigung durch das Gericht zur Vornahme von Handlungen, die über die gewöhnliche Verwaltung des Vermögens des Kindes hinausgehen, wenn die Entschädigung an Minderjährige ausgezahlt wird;   

  • Betreuung bei Gerichtsverfahren hinsichtlich der Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins sowie den damit verbundenen Steuerpflichten gegenüber dem Finanzamt.


Das Team der Kanzlei ist bereit Familien der Seeleute, die auf tragische Weise bei der Arbeit auf dem Meer umgekommen sind, mit größter Sorgfalt und mit den o.g. Leistungen zu unterstützen, indem es sich darum bemüht, ihre Interessen zu schützen und sicherzustellen, dass sie keinen zusätzlichen Schwierigkeiten ausgesetzt werden.    
  
Die Kanzlei hält sich bei der Erbringung ihrer Leistungen an folgende Grundsätze:


  • Die Verpflichtung zur Wahrung von Berufsgeheimnissen in Bezug auf alle vom Seemann erhaltenen Informationen hinsichtlich der rechtlichen Betreuung ist Grundlage des Vertrauens des Seemanns zum Rechtsberater sowie einer erfolgreichen rechtlichen Unterstützung. Die Wahrung von Berufsgeheimnissen ist Grundlage für die Gewährung der individuellen Freiheit sowie einer ordnungsgemäßen Rechtspflege.  

  • Die Kanzlei ist verpflichtet alle Informationen, die sie in Bezug auf die Ausübung ihrer Arbeit erhalten hat, geheim zu halten. Insbesondere alle vom Seemann erhaltenen Informationen, die er niemandem offenbaren würde.

  • Die Kanzlei unterliegt der Geheimhaltungspflicht, von der in Abs. 3 die Rede ist, hinsichtlich aller erhaltenen Informationen, abgesehen von ihrer Form und Art der Aufbewahrung. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich nicht nur auf die Bekanntgabe von Informationen sondern auch die Nutzung dieser Informationen für eigene Zwecke oder die von Dritten.    

  • Personen, die bei der Erbringung der jeweiligen Leistungen mit der Kanzlei zusammenarbeiten, sind zur Geheimhaltung von personenbezogenen Daten des Seemanns sowie allen Informationen, die sie aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit erhalten haben, darunter auch Informationen, die vom Seemann übermittelt wurden, verpflichtet.  

  • Die Daten der Kunden der Kanzlei sind vor einem unbefugten Zugriff Dritter oder anderer nicht berechtigter Personen entsprechend geschützt.

  • Die Verpflichtung zur Wahrung von Berufsgeheimnissen ist zeitlich unbegrenzt und bleibt auch nach der Beendigung des Rechtsverhältnisses, auf dessen Grundlage der Rechtsberater Rechtshilfe geleistet hat, bestehen.

Kontakt

Die Rechtskanzlei
Legal Consulting - Mateusz Romowicz


Secretariat:
E: sekretariat@kancelaria-gdynia.eu
T: +48 58 688 80 30
T: +48 58 350 59 93
F: +48 58 746 33 95