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Rechtsbetreuung

Rechtsbetreuung

Die Rechtskanzlei Legal Consulting - Mateusz Romowicz bietet professionelle juristische Leistungen für Werften und Schiffbauunternehmen an.


Dank der hervorragenden Kenntnis der Besonderheit der Schiffbauindustrie, können sich Unternehmer, die auf diesem Gebiet tätig sind, sicher sein, dass sie Leistungen von höchster Qualität erhalten. Bei unserer Arbeit achten wir insbesondere auf den internationalen Charakter der Tätigkeit von Werften. Unsere rechtliche Betreuung zielt darauf ab, nach optimalen Lösungen zu suchen, um die rechtliche Sicherheit unserer Kunden bei Verhandlungen, der Realisierung von Schiffbau-Projekten sowie Betreuung bei eventuellen Streitigkeiten, die sich aus der Erbringung von Leistungen in der Schiffbauindustrie ergeben, zu erhöhen.   

Die rechtliche Betreuung der Kanzlei umfasst u.a. folgende Bereiche:

  • Gründung von Handelsgesellschaften für Werften;  

  • Laufende rechtliche Betreuung bei der Realisierung von Schiffbau-Projekten;

  • Durchführung von bzw. Unterstützung bei  Verhandlungen;

  • Erstellung und Begutachtung von Verträgen zum Bau oder Umbau von Schiffen/ Offshore-Einheiten;

  • Erstellung von Stellungnahmen zur Richtigkeit der Registrierung von Schiffen im Register des jeweiligen Landes für den Bauzeitraum;   

  • Vertretung in Versicherungs- und Verwaltungssachen sowie in anderen Angelegenheiten vor Behörden, Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten.   



Die Kanzlei hält sich bei der Erbringung ihrer Leistungen an folgende Grundsätze:


  • Die Verpflichtung zur Wahrung von Berufsgeheimnissen in Bezug auf alle vom Kunden erhaltenen Informationen im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung ist Grundlage des Vertrauens des Kunden zum Rechtsberater sowie einer erfolgreichen rechtlichen Unterstützung. Die Wahrung von Berufsgeheimnissen ist Grundlage für die Gewährung der individuellen Freiheit sowie einer ordnungsgemäßen Rechtspflege.  

  • Die Kanzlei ist verpflichtet alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Arbeit erhalten hat, geheim zu halten. Insbesondere alle vom Kunden erhaltenen Informationen, die er niemandem offenbaren würde.

  • Die Kanzlei unterliegt der Geheimhaltungspflicht, von der in Abs. 3 die Rede ist, hinsichtlich aller erhaltenen Informationen, abgesehen von ihrer Form und Art der Aufbewahrung. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich nicht nur auf die Bekanntgabe von Informationen sondern auch die Nutzung dieser Informationen für eigene Zwecke oder die von Dritten.

  • Personen, die bei der Erbringung der jeweiligen Leistungen mit der Kanzlei zusammenarbeiten, sind zur Geheimhaltung von personenbezogenen Daten des Kunden sowie allen Informationen, die sie aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit erhalten haben, darunter auch Informationen, die vom Kunden übermittelt wurden, verpflichtet.  

  • Die Daten der Kunden der Kanzlei sind vor einem unbefugten Zugriff Dritter oder anderer nicht berechtigter Personen entsprechend geschützt.

  • Die Verpflichtung zur Wahrung von Berufsgeheimnissen ist zeitlich unbegrenzt und bleibt auch nach der Beendigung des Rechtsverhältnisses, auf dessen Grundlage der Rechtsberater Rechtshilfe geleistet hat, bestehen.


Unternehmer, die Interesse an einer rechtlichen Betreuung haben, laden wir ein,

unsere Seite: www.prawo-korporacyjne.pl zu besuchen.

Kontakt

Die Rechtskanzlei
Legal Consulting - Mateusz Romowicz


Secretariat:
E: sekretariat@kancelaria-gdynia.eu
T: +48 58 688 80 30
T: +48 58 350 59 93
F: +48 58 746 33 95